Gebührenordnung
1.) Gebührenpflicht
a) Für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen der Musikschule werden Gebühren nach dem folgenden Gebührentarif erhoben.
b) Die Kurse in Ergänzungsfächern, die im Zusammenhang mit einem Instrumentalfachbesucht werden, sind in den Unterrichtsgebühren inbegriffen.
2.) Fälligkeit
a) Die Unterrichtsgebühren beziehen sich jeweils auf ein Semester.
b) Die Unterrichtsgebühr ist jeweils zum Semesterbeginn (1. April bzw. 1. Oktober) für das kommende Semester (1/2 Jahr) fällig.
c) Die Unterrichtsgebühr sollte zur Vereinfachung der Verwaltung möglichst per Einzugsverfahren monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich - jeweils zum 1. des Monats bzw. Quartals - im voraus in Raten abgebucht werden. Bei Nichtteilnahme am Einzugsverfahren ist die volle Semestergebühr automatisch zu Beginn des neuen Semesters (1.4. und 1.10.) im voraus zu entrichten.
3.) Ermäßigung, Erlass
a) Eine Ermäßigung wird auf Antrag gewährt als4.) Erwachsene
Die im Gebührentarif genannten Unterrichtsgebühren beziehen sich auf Schüler, Kinder, Studenten und Auszubildende. Für Erwachsene, die den Unterricht in der Musikschule besuchen, erhöht sich jede Semestergebühr um EUR 48,-- (= monatlich EUR 8,--). Im übrigen gilt Punkt 3.
5.) Ergänzungsfächer
Alle Ergänzungsfächer gelten im Zusammenhang mit einem Instrumentalfach als Nebenfach und sind in den Unterrichtsgebühren enthalten.
6.) Aufnahmegebühr
Bei Eintritt in die Schule ist von jedem Schüler eine Aufnahmegebühr von EUR 10,50 zu entrichten.
7.) Unterrichtsform
Grundsätzlich wird der Unterricht in Gruppen durchgeführt. Eine andere Einstufung erfolgt in Ausnahmefällen sowie bei Fortgeschrittenen durch die Schulleitung bzw. durch den Fachlehrer. Ein Anspruch auf eine bestimmte Unterrichtsform besteht nicht.
8.) Gebührentarife ab 1.4.2011
Unterrichtsform |
Gebühren für Lampertheimer Schüler pro Monat |
Gebühren für auswärtige Schüler pro Monat |
|
Musikalische Früherziehung |
26,00 |
28,50 |
| Eltern-Kind-Kurs |
21,00
|
23,50
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| Musik und Bewegung |
26,00
|
28,50
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| Sprachförderung durch Musik |
24,00
|
26,50
|
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Gruppenunterricht |
37,00 |
44,50 |
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Gruppenunterricht |
41,00 |
49,50 |
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Gruppenunterricht |
44,00 |
53,00 |
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Gruppenunterricht |
31,00 |
37,50 |
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Gruppenunterricht |
52,50 |
63,00 |
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Gruppenunterricht |
64,00 |
79,00 |
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Einzelunterricht 25 Min. |
53,00 |
64,00 |
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Einzelunterricht 50 Min. |
102,50 |
122,00 |
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Einzel-Förderunterricht |
77,00 |
91,00 |
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Ensemble ohne Hauptfach 50 min |
17,00 |
20,00 |
| Ensemble ohne Hauptfach 60 min | 20,00 | 23,00 |
9.) Bankverbindung
Die Gebühren sind unter Angabe des Unterrichtsfaches sowie des Schülernamens auf das Konto
3 158 880 bei der Sparkasse Worms-Alzey-Ried (BLZ 55350010)
zu überweisen. Dies gilt nicht für den Fall, dass eine Einzugsermächtigung erteilt wurde. In diesem Fall werden die Gebühren automatisch monatlich/vierteljährlich/halbjährlich (wie gewünscht) abgebucht.
10.) Inkrafttreten und Verbindlichkeiten
Die vorstehende Schulordnung tritt am 1.4.1994 in Kraft, die Gebührenordnung am 1.4.2009. Diese Schul- und Gebührenordnung ist für alle Schüler verbindlich; die Anmeldung zum Unterricht beinhaltet deren Anerkennung.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Lampertheim