Gebührenordnung

 1.) Gebührenpflicht

a) Für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen der Musikschule werden Gebühren nach dem folgenden Gebührentarif erhoben.

b) Die Kurse in Ergänzungsfächern, die im Zusammenhang mit einem Instrumentalfachbesucht werden, sind in den Unterrichtsgebühren inbegriffen.

2.) Fälligkeit

a) Die Unterrichtsgebühren beziehen sich jeweils auf ein Semester.
b) Die Unterrichtsgebühr ist jeweils zum Semesterbeginn (1. April bzw. 1. Oktober) für das kommende Semester (1/2 Jahr) fällig.
c) Die Unterrichtsgebühr sollte zur Vereinfachung der Verwaltung möglichst per Einzugsverfahren monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich - jeweils zum 1. des Monats bzw. Quartals - im voraus in Raten abgebucht werden. Bei Nichtteilnahme am  Einzugsverfahren ist die volle Semestergebühr automatisch zu Beginn des  neuen Semesters (1.4. und 1.10.) im voraus zu entrichten.

3.) Ermäßigung, Erlass

a) Eine Ermäßigung wird auf Antrag gewährt als
·   Sozialermäßigung
·   Familienermäßigung
·   Mehrfachermäßigung
b) Über eine Sozialermäßigung entscheidet der Vorstand. Für die Gewährung sind die
Einkommensverhältnisse maßgebend.
c) Die Familien- bzw. Mehrfachermäßigung gilt ab der 3. Belegung und
beträgt 30% der regulären Gebühren.
    Die 50-Min.-Einzelstunde und der Projektunterricht sind davon
ausgeschlossen. Maßgebend ist der Beginn des Unterrichts.

4.) Erwachsene

Die im Gebührentarif genannten Unterrichtsgebühren beziehen sich auf Schüler, Kinder, Studenten und Auszubildende. Für Erwachsene, die den Unterricht in der Musikschule besuchen, erhöht sich jede Semestergebühr um EUR 48,-- (= monatlich EUR 8,--). Im übrigen gilt Punkt 3.

5.) Ergänzungsfächer

Alle Ergänzungsfächer gelten im Zusammenhang mit einem Instrumentalfach als Nebenfach und sind in den Unterrichtsgebühren enthalten.

6.) Aufnahmegebühr

Bei Eintritt in die Schule ist von jedem Schüler eine Aufnahmegebühr von EUR 10,50 zu  entrichten.

7.) Unterrichtsform

Grundsätzlich wird der Unterricht in Gruppen durchgeführt. Eine andere Einstufung erfolgt in Ausnahmefällen sowie bei Fortgeschrittenen durch die Schulleitung bzw. durch den Fachlehrer. Ein Anspruch auf eine bestimmte Unterrichtsform besteht nicht.

8.) Gebührentarife ab 1.4.2011

Unterrichtsform

Gebühren für Lampertheimer Schüler pro Monat

Gebühren für auswärtige Schüler pro Monat

Musikalische Früherziehung

26,00

28,50

Eltern-Kind-Kurs
21,00
23,50
Musik und Bewegung
26,00
28,50
Sprachförderung durch Musik
24,00
26,50

Gruppenunterricht
ab 5 Teilnehmern / 50 Min.

37,00

44,50

Gruppenunterricht
mit 4 Teilnehmern / 50 Min.

41,00

49,50

Gruppenunterricht
mit 3 Teilnehmern / 50 Min.

44,00

53,00

Gruppenunterricht
mit 2 Teilnehmern / 25 Min.

31,00

37,50

Gruppenunterricht
mit 2 Teilnehmern / 45 Min.

52,50

63,00

Gruppenunterricht
mit 2 Teilnehmern / 60 Min.

64,00

79,00

Einzelunterricht 25 Min.

53,00

64,00

Einzelunterricht 50 Min.

102,50

122,00

Einzel-Förderunterricht

77,00

91,00

Ensemble ohne Hauptfach 50 min

17,00

20,00

Ensemble ohne Hauptfach 60 min 20,00 23,00


9.) Bankverbindung

Die Gebühren sind unter Angabe des Unterrichtsfaches sowie des Schülernamens auf das Konto

3 158 880 bei der Sparkasse Worms-Alzey-Ried (BLZ 55350010)

zu überweisen. Dies gilt nicht für den Fall, dass eine Einzugsermächtigung erteilt wurde. In diesem Fall werden die Gebühren automatisch monatlich/vierteljährlich/halbjährlich (wie gewünscht) abgebucht.

10.) Inkrafttreten und Verbindlichkeiten

Die vorstehende Schulordnung tritt am 1.4.1994 in Kraft, die Gebührenordnung am 1.4.2009. Diese Schul- und Gebührenordnung ist für alle Schüler verbindlich; die Anmeldung zum Unterricht beinhaltet deren Anerkennung.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Lampertheim

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